Ergebnisse Phase 3

Vorgehensweise

In der Phase 2 wurden ursprünglich 10 Gebäude ermittelt, die in der Phase 3 näher betrachtet wurden. Nach Abschluss der Phase 2 wurde zusätzlich noch das Gebäude 688 in die Phase 3 überführt. Die ermittelten Raumluftkonzentration lagen zwar unterhalb von 300 ng/m³ LAGA PCB, jedoch waren zu diesem Zeitpunkt die zuvor notwendige Konditionierung der Räume unklar und es bestand ein quellenbezogener Anlass aufgrund erhöhter Werte der Materialproben. Somit wurden in der Phase 3 folgende 11 Gebäude untersucht:

  • Gebäude # 211 – Alte Kantine
  • Gebäude # 248 – Technikum und Werkstattgebäude
  • Gebäude # 307 – Erweiterung Arbeitsräume
  • Gebäude # 401 – Laborgebäude und Technikumshalle
  • Gebäude # 425 – Büro-/Laborgebäude
  • Gebäude # 452 – Tritiumlabor
  • Gebäude # 574 – Laborgebäude Erweiterung
  • Gebäude # 605 – Büro-/Laborgebäude
  • Gebäude # 681 – Büro-/Laborgebäude
  • Gebäude # 688 – Laborgebäude für Analytik
  • Gebäude # 721 – Laborgebäude

Bei weiteren Begehungen und einer visuellen Inaugenscheinnahme des Aufbaus und der Ausstattung der Gebäude wurden zunächst unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Phase 2 überprüft, ob es sich bei den vorhandenen PCB-Quellen um lokal begrenzte Gebäudebereiche oder um vollflächige bzw. wiederkehrende Einbausituationen im gesamten Gebäude handelt. Dabei wurde die Auswahl und Festlegung der einzelnen Messpunkte für weitere PCB-Raumluftmessungen getroffen.

Schwerpunktmäßig wurden hierbei die Räume und Gebäudebereiche ausgewählt, in denen PCB-Quellen vorhanden sind, die eine hohe Raumluftkonzentration erwarten ließen. Um tendenziell eine Worst-Case-Situation zu erfassen, wurde bevorzugt in kleinen, auf der Südseite liegenden Räumen der betroffenen Gebäude gemessen. Diese Messungen wurden, soweit dies nutzungsbedingt umgesetzt werden konnte, ohne oder mit ausgeschalteter technischer Lüftung durchgeführt.

Insgesamt wurden in den 11 betrachteten Gebäuden 99 Raumluftmessungen durchgeführt und analysiert. Die Anzahl der Messungen pro Gebäude wurde dabei von der Größe und der Einbausituation der PCB-Quellen bestimmt.

Ergebnisse Phase 3

In der Summe konnten bei 83 der 99 Messungen kein PCB bzw. kein PCB oberhalb des Vorsorgewertes von 300 ng/m³ (LAGA PCB) nachgewiesen werden. Der Interventionswert von 3.000 ng/m³ nach LAGA, wie auch der Grenzwert für das dioxinähnliche PCB 118 von 10 ng/m³ wurde dabei an keiner Probenahmestelle überschritten.

Die 16 Messergebnisse in denen der PCB-Wert nach LAGA oberhalb des Vorsorgewerts festgestellt wurde, verteilten sich auf 7 der insgesamt 11 betrachteten Gebäude. In den 4 Gebäuden 307, 605, 688 und 721 liegen keine Überschreitungen vor. Dadurch besteht für diese Gebäude kein Handlungsbedarf.

Jedoch wird für das Gebäude 605 aus Vorsorgegründen in den Besprechungsräume 201 und 202 im 2. OG, empfohlen die Räume bei eingeschalteter Lüftung zu benutzen, was aktuell die reguläre Nutzung der Räume wiederspiegelt, oder andere expositionsmindernde Maßnahmen zu veranlassen. Diese Empfehlung resultiert aus dem Vergleich der Ergebnisse von Phase 2 und Phase 3.

Bei 6 der 7 Gebäude bei denen einzelne Werte oberhalb des Vorsorgewerts festgestellt wurde, lag der Mittelwert aller durchgeführten Messungen jedoch unterhalb des Vorsorgewerts. Bei der Auswertung der Ergebnisse konnten somit einzelne Räume identifiziert werden, in denen PCB-Quellen vorhanden sind, insgesamt besteht für diese Gebäude jedoch kein baurechtlicher Handlungsbedarf. Bei manchen Gebäuden wird hier von Seite des Gutachters eine Prüfung von Einzelmaßnahmen empfohlen.

Im Gebäude 248 wurde bei allen Messungen der Vorsorgewert leicht überschritten. Das Gebäude erreichte einen für LAGA PCB ermittelten Höchstwert von 360 ng/m³ und einen Mittelwert von 337,50 ng/m³. Somit liegen alle Ergebnisse dieses Gebäudes im Bereich des Vorsorgewerts. Baurechtlich kann die Einhaltung dieses Vorsorgewertes nicht eingefordert werden, da es sich um einen nicht exakt abgrenzbaren Wert aus dem Vorsorgebereich, der in etwa der Größenordnung nach erreicht werden sollte, handelt. Es besteht derzeit keine Veranlassung generelle Nutzungseinschränkungen oder Raumsperrungen auf Grundlage der Messergebnisse für das Gebäude auszusprechen, jedoch werden expositionsmindernde Maßnahmen empfohlen.

Der Lageplan zeigt eine Übersicht der Ergebnisse und die Einstufung der einzelnen Gebäude.

Die vom Gutachter empfohlenen Maßnahmen, für die 7 Gebäude bei denen der Vorsorgewerts überschritten wurden, sind in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet.

 

S.Burk / KIT
Ablaufschema Phase 3- PCB Screening Campus Nord (Doppelklick zum Vergrößern)
Lageplan: Ergebnisse Schadstoffscreening - Phase 3 (Doppelklick zum Vergrößern)

                                                     Gebäudenummer

Maßnahmen

211

248

401

425

452

574

681

Keine, da die identifizierte PCB-Quelle zwischenzeitlich ausgebaut und entsorgt wurde

X

 

 

 

 

 

 

Veranlassung expositionsmindernder Maßnahmen (z.B. mehrmals täglich Stoßlüftung durch den Nutzer)

 

X

 

X

für alle nicht sanierten Räume mit PCB-haltiger Wandbeschichtung

(Räume 005a, 003, 334, etc.)

 

X

Raum 112

 

Kontrolle und Überwachung der durchgeführten expositionsmindernden Maßnahmen

 

X

 

X

 

 

 

Beseitigung aller noch im Gebäude vorhandener PCB-haltigen Führungsschienen der alten Verdunkelungsanlage

 

 

X

 

 

 

 

Veranlassung eine Nachmessung/ Kontrollmessung empfohlen

 

 

X

Nach Entfernung der Führungsschienen

 

X

in den Technik-räumen 073 und 075 bei Temp. zwischen 18°C u. max. 26°C

 

X

in den Fluren/

Räumen 015, 052, 070 u. 074, bei ein- u. ausge-schalteter Lüftung

Die aufgeführten Maßnahmen werden in den kommenden Monaten gemeinsam mit den Nutzern geplant, sodass anschließend eine zielführende Umsetzung möglich ist.

Weitere Details zur Auswertung der Ergebnisse und der daraus abgeleiteten Maßnahmen sind im Gutachten näher erläutert.

Abschließend ist festzustellen, dass am Campus Nord im gesamten PCB-Screening 322 Gebäude untersucht wurden, dabei aber anders als am Campus Süd deutlich geringe Werte festgestellt wurden, sodass im Allgemeinen von gesundheitlichen Belastungen für Beschäftigte nicht auszugehen ist. Aus diesem Grund ergibt sich keine Notwendigkeit für bauliche Sanierungsmaßnahmen.