Verringerung der Schadstoffexposition in belasteten Räumen durch Reinigen und Lüften

In den Gebäuden 30.22 und 30.41 auf dem KIT-Campus Süd wurden im Rahmen eines systematischen Screenings Raumluftkonzentrationen von PCB oberhalb der Vorsorgewerte festgestellt. Gemäß den einschlägigen Empfehlungen und Richtlinien und in Absprache mit dem Bauamt und dem Gesundheitsamt hat das KIT unmittelbare expositionsmindernde Maßnahmen angeordnet: zum einen ein  spezifisches regelmäßiges Reinigen zur gründlichen Entfernung von PCB-belastetem Staub, zum anderen  ein systematisches Lüften.

Während die Reinigungsmaßnahmen zentral (FM-INFRA-GBR) veranlasst und durch­geführt werden, sind wir bei den Lüftungsmaßnahmen auf die aktive Mithilfe der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer angewiesen. Im Zuge weiterer Raumluftmessungen (zur Erstellung eines Jahresmittelwerts) werden wir auch überprüfen, inwieweit die genannten  expositionsmindernden Maßnahmen zu einer Verringerung der PCB-Belastung beigetragen haben.

Einbezogen in diese Vorsorgemaßnahmen sind nach derzeitigem Stand neben den Gebäuden 30.22 und 30.41 sechs weitere Gebäude(teile).

Das im Folgenden beschriebene Vorgehen zum eigenständigen Lüften entspricht den Empfehlungen sowohl der mit dem Screening und dessen Bewertung beauftragten MCO Planung GmbH sowie des Ingenieurbüros Stefan Henning, das als unabhängiger Gutachter im Fall der PCB-Belastung in den Kollegiengebäuden am Schloss tätig gewesen ist. Es entspricht im Wesentlichen auch der von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in ihren Technischen Regeln für Arbeitsstätten zum Thema „Lüftung" (ASR A3.6) empfohlenen grundsätzlichen Vorgehensweise.

 

Ist Lüften eine geeignete Maßnahme gegen PCB?

Eindeutig, ja! Schadstoffkonzentrationen in Räumen, die auf eine Belastung der dort vorhandenen Bausubstanz zurückzuführen sind, lassen sich sehr effizient durch gezielte Lüftungsmaßnahmen reduzieren. Die PCB-Konzentration in der Raumluft wird nach einer Stoßlüftung deutlich abgesenkt und erreicht erst ca. 3-4 Stunden später wieder das ursprüngliche Niveau. Bei konsequenter Lüftung, etwa alle 2 Stunden, kann davon ausgegangen werden, dass sich gegenüber den ermittelten Messwerten eine stark reduzierte Raumluftbelastung einstellt.

 

Müssen alle Räume in den betroffenen Gebäuden regelmäßig gelüftet werden?

Nein. Die Räume, die einer systematischen Lüftung unterzogen werden sollen, sind in erster Linie diejenigen, in denen sich Personen über längere Zeit aufhalten (Büros, Dauerarbeits­plätze) und in denen keine technische Belüftung stattfindet.

 

Was ist konkret zu tun?

In regelmäßigen Abständen (etwa alle 2 Stunden) ist eine Stoßlüftung durchzuführen. Dies bedeutet, dass ein kurzzeitiger (ca. 3 bis 10 Minuten), intensiver Luftaustausch zur Beseitigung von Lasten aus Arbeitsräumen erfolgt. Die notwendige Dauer der Stoßlüftung ist von der Temperaturdifferenz zwischen innen und außen und den Windverhältnissen abhängig. Bei Außentemperaturen > 20°C empfehlen wir, stündlich 10 Minuten eine Stoßlüftung durchzuführen. Es spricht nichts dagegen, anstatt einer Stoßlüftung eine Dauerbelüftung der Räume vorzunehmen, sofern dies nicht zu anderweitigen Störfaktoren (Lärm, Zugluft etc.) führt. Grundsätzlich gilt: Je höher die Außentemperaturen, desto länger sollten die Lüftungsintervalle dauern.

Wir bitten darum, die durchgeführten Lüftungsmaßnahmen zu dokumentieren. Am besten verwenden Sie hierzu das beigefügte Lüftungsprotokoll als Vorlage. Der weitere Verbleib der Listen wird in Kürze noch endgültig geklärt werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

Wo kann ich mehr erfahren?

Weiterführende Informationen finden Sie auf diesem Portal. Für individuelle Fragen stehen die genannten Ansprechpartner zur Verfügung. Auch unter E-Mail pcb∂sum.kit.edu können Sie uns Fragen zukommen lassen.

 

Hinweis für Schwangere und Stillende:

Da schwangere und stillende Personen eine besonders zu schützende Gruppe sind, gelten für sie noch deutlich strengere Vorsorgemaßnahmen insbesondere auch hinsichtlich Schadstoffexpositionen. Wir raten daher, dass nach Bekanntwerden der Schwangerschaft die zuständigen Stellen am KIT unverzüglich informiert werden. Darüber hinaus kann von Schwangeren und Stillenden eine Beratung durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder die Betriebsärzte in Anspruch genommen werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand, aufgrund der bisher vorliegenden Ergebnisse des PCB-Biomonitorings, liegt für Schwangere und Stillende kein erhöhtes gesundheitliches Risiko vor. Nähere Auskünfte dazu finden Sie in der Zusammenfassung und gesundheitliche Bewertung des PCB-Biomonitorings.

 

Kontakte:

Fragen, Anregungen, Kritik?

Schreiben Sie eine E-Mail an pcb∂sum.kit.edu.

 

Downloads:

 

 

Vorlage Lüftungsprotokoll