Gefährdungsbeurteilung PCB

Gefährdungsbeurteilungen sind ein zentrales Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Darin werden die Gefahren betrachtet und bewertet, die bei Durchführung einer Tätigkeit auftreten können. Gefährdungsbeurteilungen sind durch die Vorgesetzten für sämtliche Tätigkeiten ihrer Mitarbeitenden zu erstellen. In den Gebäuden 10.23, 30.22, 30.23, 30.41, 30.43, 30.44, 50.31 und 50.32 auf dem Campus Süd sind – zusätzlich zu den sich durch die jeweilige Tätigkeit gegebenenfalls ergebenden Gefährdungen – auch die erhöhten PCB-Gehalte in der Raumluft zu berücksichtigen. Die in den genannten Gebäuden ermittelten PCB-Raumluftkonzentrationen können der KISS-Seite „Belastete Gebäude am KIT“ und dem „Abschlussbericht Jahresmessungen am Campus Süd“ entnommen werden.

Eine Einschätzung der sich daraus ergebenden Belastung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurde vom Sicherheitsbevollmächtigten Dr. Gerhard Frank in der „Allgemeinen Gefährdungsbeurteilung“ (Stand: 18.05.2021) zusammengetragen. Darin wird die Faktenlage aufgrund der baurechtlichen Grundlagen, der Messwerte und der daraus resultierenden Kategorisierung der Gebäude erläutert, und es werden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten benannt.

Hauptbestandteile der „Allgemeinen Gefährdungsbeurteilung“ sind die Situationsbewertung, deren Grundlagen sowie die aus der Situationsbewertung abgeleiteten Maßnahmen. Darüber hinaus werden Aspekte wie die Forderungen des Mutterschutzgesetzes und der Einfluss der Temperatur auf die PCB-Konzentrationen in der Raumluft erläutert. Außerdem wird die Notwendigkeit einer individuellen Gefährdungsbeurteilung, die nur durch die Vorgesetzten vor Ort durchgeführt werden kann, dargelegt. Eben hierfür dient die „Allgemeine Gefährdungsbeurteilung“ als Grundlage.

In welcher Form Vorgesetze der Forderung einer individuellen Gefährdungsbeurteilung nachkommen, ist nicht festgelegt. Eine Variante der möglichen Umsetzung dazu gibt die Arbeitshilfe "Arbeitsplatzspezifische Gefährdungsbeurteilung PCB" (Stand: 18.05.2021). Darin werden im ersten Schritt allgemeine Aspekte, wie der Geltungsbereich der Gefährdungsbeurteilung, festgelegt. Des Weiteren wird der Gefährdungsfaktor „Einatmen von PCB-haltiger Raumluft“, das Schutzziel, die Bewertungsmaßstäbe sowie weitere mitgeltende Dokumente erfasst.

Das Hauptelement der Gefährdungsbeurteilung ist die Benennung konkreter Gefährdungen sowie die daraus resultierenden Maßnahmen. In der Arbeitshilfe ist eine Vielzahl von möglichen Maßnahmen aufgeführt, die zur Vermeidung und zur Verringerung beitragen können. Aufgrund der tatsächlich Vor-Ort-Situation kann durch die Vorgesetzten eine individuelle Auswahl an umzusetzenden Maßnahmen getroffen werden. Sowohl Ergänzungen als auch das Löschen von Aspekten ist möglich.

Zur näheren Erläuterung der Maßnahmen stehen den Vorgesetzen die „Leitlinien zur ‚Arbeitsplatzspezifischen Gefährdungsbeurteilung PCB‘" (Stand: 21.05.2021) zur Verfügung.
Darin werden weitere Empfehlungen

  • für besonders schutzbedürftige Nutzer*innen,
  • zum Lüften,
  • bei sommerlichen Raumtemperaturen und
  • zum Reinigen

gegeben.

Die in der Arbeitshilfe "Arbeitsplatzspezifische Gefährdungsbeurteilung PCB" vorgeschlagenen Maßnahmen wie auch die Empfehlungen in den „Leitlinien“ geben sowohl Vorgesetzten als auch Nutzern Hilfestellungen, um aktiv Gefährdungen, die durch Aufenthalte in Räumen mit PCB belasteter Raumluft auftreten können, zu verringern und dadurch zur Sicherheit der Beschäftigten beizutragen.

Kontakt:

Fragen, Anregungen, Kritik?

Schreiben Sie eine E-Mail an pcb∂sum.kit.edu.

   

Ansprechperson PCB

Sara Bischof

SUM-BG
Tel.: 0721 608 23966

E-Mail: sara.bischof∂kit.edu

 

   

KIT-Sicherheitsbevollmächtigter

Dr. Gerhard Frank
SUM
Tel.: 0721 608 24660

E-Mail: gerhard.frank∂kit.edu

 

 

Downloads:

Allgemeine Gefährdungsbeurteilung

Download PDF

   
Arbeitshilfe "Arbeitsplatzspezifische Gefährdungsbeurteilung PCB"
 

 

Leitlinien zur „Arbeitsplatzspezifischen Gefährdungsbeurteilung PCB"

Download PDF